Störungsbilder
Ich behandele u.a. folgende Störungsbilder:
- Aussprachestörungen
- Orofaziale Störungen
- Sprachentwicklungsverzögerungen
- Sprachentwicklungsstörungen
- Late Talker
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
- Störungen der phonologischen Bewusstheit
- Entwicklungsdyspraxien
- Selektiver Mutismus
Kostenübersicht
Diagnostik
Leistung | 2023 | ab 2025 |
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Erstgespräch 15-minütiges Gespräch mit den Eltern | kostenlos | kostenlos |
Befunderhebung - Erstdiagnostik Dauer: ca. 90 Minuten (davon ca. 45min. Interaktion mit dem Kind/Eltern-Kind, 30min. Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, 15min. Auswertung) | 186,77 € | 211,09 € |
Diagnosebericht Detaillierter Bericht z.B. zur Vorlage bei (weiter-)behandelnden Arzten (schriftliche Darstellung der anamnestischen und diagnostischen Daten, inkl. Vorschlägen für das weitere Vorgehen) | 186,12 € | 211,09 € |
Beratungsgespräch Dauer: ca. 60 Minuten (mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, inkl. möglicher Förderstrategien/Verhaltensweisen im häuslichen Umfeld/Lernumfeld der Kinder) | 145,26 € | 164,18 € |
Bedarfsdiagnostik Dauer: ca. 30 Minuten (Follow-up Untersuchungen zur aktuellen Sprachstandsbestimmung) | 93,38 € | 105,56 € |
Therapiesitzungen
Leistung | 2023 | ab 2025 |
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Einzelsitzungen | ||
30 Minuten (20 Min. Therapie, 10 Min. Vor-/Nachbereitungszeit) | 83,02 € | 93,82 € |
45 Minuten (30 Min. Therapie, 15 Min. Vor-/Nachbereitungszeit) | 114,14 € | 129,01 € |
60 Minuten (45 Min. Therapie, 15 Min. Vor-/Nachbereitungszeit) | 145,26 € | 164,18 € |
Gruppensitzungen | ||
2 Patienten - 45 Minuten (30 Min. Therapie, 15 Min. Vor-/Nachbereitungszeit) | 102,73 € | 116,10 € |
3 bis 5 Patienten - 45 Minuten (30 Min. Therapie, 15 Min. Vor-/Nachbereitungszeit) | 51,25 € | 58,65 € |
Gruppensitzungen bieten sich nur bei Patienten mit ähnlichem Störungsbild und Therapiebedarf an (Preise pro Patientin).
Mögliche Behandlungsorte
Die logopädische Behandlung kann nach Absprache stattfinden:
- In der Kita, im Kindergarten oder der Schule Ihres Kindes (in Kooperation mit der Einrichtung)
- Ohne Anfahrtskosten bei Ihnen zu Hause, wenn Sie in Hausen, Praunheim, Heddernheim, Rödelheim oder Bockenheim wohnen
- Mit Anfahrtskosten, wenn sie in anderen Stadtteilen oder außerhalb von Frankfurt wohnen
Hinweise zur Preisgestaltung
Die oben aufgeführten Preise sind gemäß der aktuellen GeBüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) und beinhalten einen Steigerungsfaktor von 1,8. Dieser Faktor folgt den Empfehlungen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) und wird für diese Leistungen üblicherweise zwischen 1,8 und 2,3 angesetzt.
Hinweis: Die vom vdek für 2024 festgesetzten Erhöhungen habe ich aufgrund der Inflation zur Entlastung meiner Patienten ausgesetzt. Durch den Inflationsausgleich in vielen Bereichen, hebe ich ab 2025 die Kosten für meine Leistungserbringung entsprechend den Vorgaben des vdek an.
Weiterhin möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Ich kann Logopädie nur im Rahmen einer Privatleistung anbieten (Selbstzahler oder privat versicherte Patienten). Zum einen arbeite ich als freiberufliche Logopädin ohne eigene logopädische Praxis. Zum anderen ist es rechtlich untersagt, Logopädie als gesetzliche Kassenleistung an erzieherischen Einrichtungen zu erbringen. Eine Behandlung ist nur unter sehr eingeschränkten Umständen möglich:
„Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, ist ausnahmsweise ohne Verordnung eines Hausbesuches außerhalb der Praxis möglich, soweit die Versicherten ganztägig eine auf deren Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung besuchen und die Behandlung in dieser Einrichtung stattfindet. Dies können auch Regelkindergärten (Kindertagesstätten) oder Regelschulen sein. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der Verordnung der Heilmittelbehandlung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt. Dies soll in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus angenommen werden. § 6 Absatz 2 darf dem nicht entgegenstehen.“
siehe §11 Abs. 2 Heilmittel-Richtlinien